Hinweis zur Kirchenvorstandswahl

Kirchenvorstandswahl 2024
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Sie haben sicherlich schon Ihre Wahlunterlagen bekommen, nicht wahr! Haben Sie eventuell schon den Wahlbrief abgegeben und stellen jetzt fest, dass sie den Wahlberechtigungsschein noch zu Hause liegen haben? In dem Fall kann Ihr Wahlbrief nicht gewertet werden. Aber kein Problem. Kommen Sie einfach am 20. Oktober mit Ihrem Wahlschein zu einem der beiden Wahlbüros und wählen Sie neu.

Die fünfzehn Kandidaten können Sie hier auf der Seite nochmal ansehen.